Adoption

Bitte 24 Stunden vor einem Besuch im Tierheim, per Telefon einen verbindlichen Termin vereinbaren! Vielen Dank! Täglich 9-12/13-16 Uhr - für Hunde: 035937 88840, für Katzen & Kleintiere sowie alle Tierpensionen: 035937 80290.

Vermittlungsbedingungen - Katzen

Vermittlung von Katzen <<<

Warum diese Schutzgebühr?

Schutzgebühr je Katze / Kater 160,- EUR

Kosten für Tierarzt:
Mindestens 360,00 € (Behandlung gegen Parasiten, Eingangsuntersuchung/allgemeine Untersuchung, 1. u. 2. Impfung inkl. Tollwut u. Impfpass, 1 Chip, Kastration [weiblich 150,- €]).

Betreuung u. a.:
Die durchschnittliche Verweildauer einer Katze in unserem Tierheim beträgt ca. 2,0 - 4,0 Monate - 1Tag 12,00 € Betreuungskosten inkl. Futter u. Streu.
Der angegebene Teil der Tierarztkosten erhöht sich sofort beträchtlich, wenn das Tier nach einem Unfall in unser Tierheim gelangt oder wenn es krank ist (typisch Katzenschnupfen). Auch bekommen alle Tiere im Tierheim einen Chip (Transponder) und werden bei TASSO registriert.
Deshalb ist unser Tierheim auch auf Spenden dringend angewiesen. Nicht wenige Katzen sind schwer oder gar nicht vermittelbar. Hierfür sind Patenschaften sehr hilfreich. 
Die Schutzgebühr deckt somit die tatsächlichen Kosten je Tier nicht!

Sie bekommen bei der Übergabe des Samtpfötchens einen Abgabevertrag, den Impfpass sowie vom Zentralen Haustierregister TASSO ein Tierregistrierungsformular. Natürlich können Sie die kostenlose Registrierung Ihres Samtpfötchens auch online vornehmen. Sollte Ihr Haustier nach der Registrierung nun einmal entlaufen, können Sie im Zweifelsfall auch immer Ihr Eigentum nachweisen und Tierheime, Tierärzte und Ordnungsämter können Sie schneller als Tierhalter identifizieren. Somit bekommen Sie Ihr Haustier dann zeitnah zurück, wenn es aufgefunden wurde.

Bitte überlegen Sie sich gut, ob alle Voraussetzungen für die Haltung einer Katze gegeben sind und auch alle Familienmitglieder damit einverstanden sind. Fragen Sie gegebenenfalls auch nach möglichen Allergien und schauen in Ihren Mitvertrag, wie da eine Tierhaltung geregelt ist. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Suche nach Ihrem neuen Familienmitglied, wir beraten Sie sehr gerne.

Für den Abgabevertrag und die Übergabe Ihres neuen Familienmitglieds an Sie, benötigen wir noch Ihren Personalausweis und 130,- € Bargeld (EC-Kartenzahlung bevorzugt!) für die Schutzgebühr einer/s Katze/Kater. Bitte bringen Sie auch eine sichere Katzentransportbox mit.

Vermittlung von Hunden <<<

Vermittlungsbedingungen - Hunde


Als Tierschutzverein legen wir großen Wert auf die artgerechte Haltung des Hundes.
Da die Menschenfamilie, in die der Hund Aufnahme findet, als Rudelersatz dient,
haben wir entsprechende Hürden aufgebaut, um spontane Entscheidungen zu
vermeiden und eine Phase des Nachdenkens einzuräumen. Wir wollen auch dem
Tier eine Art von „Mitentscheidung“ über sein neues Herrchen oder sein neues
Frauchen geben, denn nach unserer Erfahrung gibt es auch in der Hund-Mensch-
Beziehung Zuneigung und Abneigung, zumindest bei erwachsenen Tieren.


  1. Wenn Ihre Entscheidung für einen unserer Hunde gefallen ist, erwarten wir einen mehrmaligen Besuch bei „Ihrem Hund“, um mit ihm einen längeren Spaziergang zu unternehmen oder eine Spielstunde zum näheren Kennenlernen zu absolvieren.

  2. In unserem Abgabevertrag ist auch eine Probezeit enthalten, die Individuell an den Hund und Sie angepasst werden kann. Die reguläre Zeit beträgt 14 Tage, wenn erforderlich, kann aber auch die Probezeit auf einen Monat festgelegt werden. Innerhalb dieses Zeitraumes kann der / die Übernehmer/in den Hund dem Tierheim auf eigene Kosten zurückgeben. Die entrichtete Schutzgebühr wird in diesem Fall und nur in diesem Zeitraum zurückerstattet. Auch während der Probezeit haftet der Interessent für alle Schäden, welche durch das Tier verursacht werden und stellt den Tierschutzverein von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei. Der Tierschutzverein empfiehlt dringend den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

  3. Anbinde- und Zwingerhaltung widerspricht nicht nur dem Tierschutzgedanken, sondern auch dem natürlichen Verhalten des Hundes, der zu jeder Zeit die Nähe seines Rudelführers sucht, denn das Tier kann nicht verstehen, stundenlang eingesperrt warten zu müssen, was als Bestrafung empfunden wird.

  4. Wir möchten nicht dazu beitragen, dass mit unseren Tieren gezüchtet wird. Deshalb ist das Zuchtverbot in unserem Schutzvertrag schriftlich geregelt.


Wer den Wunsch hat, sich einen Hund anzuschaffen, sollte auch über die entsprechende Zeit verfügen, sich mit dem neuen Familienmitglied ausreichend zu beschäftigen und ihn an seinem Leben teilhaben lassen.
Das Tierheim-Team bittet um ihr Verständnis für die Schutzmaßnahmen. Wir sind diese unseren Mitgeschöpfen schuldig. Der Hund dankt es Ihnen mit lebenslanger und unerschütterlicher Treue.


Informationen für Gassigänger <<<

 

Leitfaden für frische Hundeeltern <<<
Blog zu Themen die einen als Hundehalter beschäftigen.
von Sebastian Schläger - privater Hundehalter

 

Ein Hund aus dem Tierschutz zieht ein <<<
Quelle: TASSO Newsletter

Vermittlungsbedingungen - Kleintiere

Vermittlung von Kleintieren <<<

 

Kleine Heimtiere aus dem Tierschutz ziehen ein <<<
Quelle: TASSO Newsletter



Alle unsere Katzen und Hunde sind bei TASSO registriert!
Nach der Eingewöhnungszeit bzw. nach der Probezeit melden Sie bitte Ihr Haustier auf Ihre Adresse um (Tierhalterwechsel).

Anleitung Halterwechsel online:

1.        www.tasso.net

2.        Halterwechsel

3.        Tierschutzverein Bautzen e.V.

4.        TASSO-Kenn-Nr. – 8-stellig – mit Punkten unterteilt

5.        aktuellen Rufnamen eintragen

6.        bestätigen

7.        eventuellen neuen Rufnamen hinterlegen, neue Daten (Adresse)
           hinterlegen.

WICHTIG, bei Verlust des Tieres!

 


Ratgeber

Trinkmenge Hunde <<<
Quelle: Futterrechner.de

 

Trinkmenge bei der Katze (ausgewachsen):
50 ml - 70 ml / kg Körpergewicht