🚨 Bei akuter Gefahr für ein Tier: Sofort die Polizei (110) verständigen.
🏛️ Wer ist zuständig?
- 🏢 Veterinäramt (Landratsamt Bautzen) – zuständige Behörde für Tierschutzverstöße
- 🏙️ Ordnungsamt – erste Anlaufstelle bei Vernachlässigung
- 🚔 Polizei (110) – bei akuter Gefahr oder Straftat
📝 So erstattest du eine Meldung
Melde dich beim Veterinäramt oder Ordnungsamt mit konkreten Beobachtungen: Datum, Uhrzeit, Adresse und eine Beschreibung der Situation. Fotos können hilfreich sein – bitte nur aus sicherem Abstand aufnehmen.
Du kannst auch anonym melden. Die Behörde ist verpflichtet, dem Hinweis nachzugehen.