Fundtier melden

🐾 Du hast ein Fundtier gefunden? Bitte melde es uns telefonisch: Hundehaus 035937 88840 oder Katzenhaus 035937 80290. Zuständig ist das Ordnungsamt deiner Fundort-Gemeinde – nicht pauschal das Ordnungsamt Bautzen.

Fundtiere sind entlaufene (sozialisierte) Tiere oder ausgesetzte (zahme) Katzen bzw. Hunde. Herrenlose Tiere sind dagegen verwilderte (Haus-)Katzen.

Das Fundtier muss an die jeweils zuständige Gemeinde (Fundort) gemeldet werden – zum Beispiel muss ein Fundtier aus Wilthen an das Ordnungsamt Wilthen gemeldet werden, nicht an das Ordnungsamt Bautzen. Nach der Aufnahme senden wir eine Fundtiermeldung mit der Fundtieranzeige per Fax oder E-Mail an das zuständige Ordnungsamt des Fundortes.

Wir nehmen Fundtiere aus dem Landkreis Bautzen auf und kümmern uns um ihre Versorgung – bis zur Rückkehr zum Eigentümer oder einer neuen Vermittlung. Grundsätzlich können wir Fundtiere nur von unseren Kooperationspartner-Kommunen aufnehmen, da nur diese die Fundtierkosten über den Kooperationsvertrag finanzieren.

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