⚖️ Die wichtigsten Gesetze rund um Tierhaltung – kompakt und verständlich erklärt.
📜 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Das Tierschutzgesetz verpflichtet alle Tierhalter, das Wohlbefinden ihrer Tiere zu sichern. Wer einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, macht sich strafbar (§ 17 TierSchG – bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe).
Für Tierschutzanzeigen (Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Kontrollen, Einzug von Tieren) ist das Veterinäramt zuständig – nicht für Fundtiere, dafür sind die Ordnungsämter der jeweiligen Kommunen zuständig.
Kontakt zum Veterinäramt – Landratsamt Bautzen: Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen (Besucheradresse: Bahnhofstraße 7). Amtsleiter Norbert Bialek, Tel. 03591 5251-39000. Sachgebietsleiterin Dr. Tanja Twardawa, Tel. 03591 5251-39100. E-Mail: lueva@lra-bautzen.de. Öffnungszeiten: Di und Do 08:30–18:00 Uhr, Mo/Mi/Fr für Besucher geschlossen.
🐕 Fundtierrecht (§ 967 BGB)
Wer ein Tier findet, ist verpflichtet, den Fund zu melden. Das Tier darf nicht einfach behalten werden – der ursprüngliche Eigentümer hat bis zu 6 Monate Anspruch auf sein Tier.
🐶 Hundehaltung & Leinenpflicht
In Sachsen gelten je nach Gemeinde unterschiedliche Regelungen zu Leinenpflicht, Anleingebot und Rasselisten. Informiere dich bei deiner Gemeindeverwaltung oder dem Ordnungsamt Bautzen.