🚨 Bei akuter Gefahr für ein Tier: Sofort die Polizei (110) verständigen.
Wann sollten Sie eine Meldung erstatten?
Wenn Sie ernsthaften Verdacht haben, dass ein Tier:
- Misshandelt oder absichtlich verletzt wird
- Stark vernachlässigt wird (kein Wasser, kein Futter, keine Unterkunft)
- Dauerhaft ohne ausreichende tierärztliche Versorgung gehalten wird
- Offensichtlich krank oder verletzt ist und keine Hilfe erhält
Wer ist zuständig?
- 🏛️ Veterinäramt (Landratsamt Bautzen) – zuständige Behörde für Tierschutzverstöße
- 🏢 Ordnungsamt – erste Anlaufstelle bei Vernachlässigung
- 🚔 Polizei (110) – bei akuter Gefahr oder Straftat
Was Sie tun können
Erstatten Sie eine Meldung beim Veterinäramt oder Ordnungsamt – möglichst mit konkreten Beobachtungen (Datum, Uhrzeit, Adresse, Beschreibung der Situation). Fotos können hilfreich sein, sollten aber nur aus sicherem Abstand aufgenommen werden.
Sie können auch anonym melden. Die Behörde ist verpflichtet, dem Hinweis nachzugehen.