🐾 Schnellübersicht – In 3 Schritten richtig handeln
- Fundort klären – Zuständig ist die Gemeinde des Fundortes, nicht das Tierheim.
- Fund melden – Tagsüber beim Ordnungsamt, abends und nachts bei der Polizei.
- Tier nicht einfach behalten – Es besteht gesetzliche Meldepflicht. Der Eigentümer hat bis zu 6 Monate Anspruch auf das Tier.
✅ Merksatz: Melden – nicht behalten – Zuständigkeit klären.
Ist es wirklich ein Fundtier?
Nicht jedes Tier, das allein draußen gesehen wird, ist ein Fundtier. Bevor Sie handeln, lohnt ein kurzer Check:
🐱 Bei Katzen
Nur eingreifen bei sichtbarer Verletzung, Krankheit, starkem Untergewicht oder sehr jungen Kitten ohne Mutter. Streunende Katzen sind oft ortskundig und brauchen keine Hilfe.
🐶 Bei Hunden
Allein laufende Hunde sind fast immer entlaufen und haben einen Besitzer. Sichern Sie das Tier, notieren Sie Fundort und Uhrzeit und melden Sie den Fund umgehend.
Was Sie tun müssen
📞 Fund melden
Die Meldepflicht gilt für alle gefundenen Tiere. Wenden Sie sich an:
- Tagsüber: Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde
- Abends / Nachts / Wochenende: Polizei (Notruf 110)
- Bei Bedarf: Tierheim Bautzen – bitte vorher telefonisch abstimmen: 035937 80290
⚖️ Tier nicht einfach behalten
Ein gefundenes Tier zu behalten ist rechtlich nicht zulässig, ohne es vorher ordnungsgemäß gemeldet zu haben. Der ursprüngliche Eigentümer hat bis zu 6 Monate lang das Recht, sein Tier zurückzufordern.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Unterbringung eines Fundtieres im Tierheim trägt grundsätzlich die zuständige Kommune. Wird das Tier vom Eigentümer zurückgeholt, übernimmt dieser die angefallenen Kosten. Bleibt das Tier länger als 6 Monate ohne Besitzer, geht es in das Eigentum der Gemeinde über – und kann zur Vermittlung freigegeben werden.
Fundtier online melden
Sie können uns ein gefundenes Tier auch direkt über unser Online-Formular melden. Wir kümmern uns dann schnellstmöglich darum: