🦊 Grundsatz: Wildtiere gehören in fachkundige Hände. Das Tierheim ist für Haus- und Fundtiere zuständig – nicht für Wildtiere.
Wann sollten Sie eingreifen?
Nur bei eindeutigen Notsituationen:
- Offensichtliche Verletzung (z. B. Knochenbruch, blutende Wunde)
- Vollständige Bewegungsunfähigkeit
- Akute Gefahr für das Tier (z. B. auf einer Straße)
⚠️ Häufige Irrtümer – bitte nicht eingreifen bei:
- Rehkitzen – sie werden von der Mutter nur kurz allein gelassen. Nicht anfassen!
- Jungvögeln – Ästlinge lernen noch fliegen und sind nicht verlassen
- Jungen Hasen – Wildkaninchen verlassen ihre Jungen tagsüber; das ist normal
Wer ist zuständig?
- 🏥 Wildtierauffangstation – für verletzte oder verwaiste Wildtiere
- 🌿 Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt Bautzen)
- 🎯 Kreisjagdverband – bei jagdbaren Wildtieren
- 🚔 Polizei (110) – bei akuter Gefahr für Mensch oder Tier